Abstract
Die weit verbreitete Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche führte dazu, dass die Kinderrechte auch auf den digitalen Raum erweitert wurden. Diese Erweiterung bezieht sich einerseits darauf, dass Minderjährige das Recht auf Information und Unterhaltung im virtuellen Raum haben und andererseits darauf, den Schutz vor zahlreichen Gefahren zu gewährleisten. Nach einer inhaltlichen Annäherung an die Kinderrechte im digitalen Raum, geht dieser Beitrag speziell auf die Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen ein und diskutiert, welche Anknüpfungspunkte es im Lehrplan der Volksschule bzw. im Kompetenzmodell digi.komp4 sowie in diversen frei erhältlichen Unterrichtsunterlagen für die Volksschule (z.B. von saferinternet.at) gibt. Die Analyse der genannten Dokumente zeigt auf, dass in diesen durchaus für den Unterricht in der Volksschule zahlreiche Anknüpfungspunkte zu den Kinderrechten im digitalen Raum vorhanden sind. Argumentiert werden soll aber auch, dass eine (digitale) Medienbildung unerlässlich ist, um Kindern bereits in der Volksschule ausreichend Handlungsoptionen zu vermitteln, damit sie selbstbestimmt mit den Potentialen und Gefahren der digitalen Welten umgehen können.
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Copyright (c) 2022 Sonja Gabriel