Abstract
Die Freiheit der Person, die Anerkennung der Würde des Menschen, die Gleichheit und die Gleichberechtigung aller Menschen, aber auch der moralische Respekt bilden die Basis gesellschaftlicher Teilhabe. Für eine inklusive Schule ist dies unabdingbar, denn eine solche argumentiert sich abseits bildungsökonomischer und eine pädagogisch-psychologischer Begründungen vor allem aus einer demokratieorientierten und einer menschenrechtsorientierten Argumentationslinie. Die Menschenrechte und ihre gruppenbezogenen Konkretisierungen (z.B. Kinderrechte) postulieren die Prinzipien Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit setzen sie den Rahmen einer inklusiven Schule in einer inklusiven Gesellschaft.
Pädagogisch Tätigen – Lehrkräften, Studierenden, Mit-Lernenden, Eltern, allen Bürger*innen – wird, egal ob diese professionell oder nicht-professionell wirken, im Erziehungs- bzw. Sozialisationsprozess eine bedeutende Funktion zugeschrieben. Denn das Lernen umfasst nicht nur kognitive, psychomotorische, affektive und volitionale Lernbereiche, auch Motive, Normen, Haltungen und Einstellungen werden erlernt.
Das Forschungsinteresse der hier auszugsweise vorgestellten empirisch-quantitativen Kinderrechtsstudie gilt den handlungsrelevanten Einstellungen und Haltungen von Eltern, Lehrkräften, Lehramtsstudierenden und Bürger*innen gegenüber ausgewählten Aspekten der Kinderrechenrechte vor dem Hintergrund weiterer, pädagogisch relevanter Persönlichkeitseigenschaften.

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