Abstract
Das Bildungswesen, wesentlicher Teil des öffentlichen Lebens – und „das Unterrichtsgesetz, der Kern der politischen Gesetzgebung überhaupt“[i] – spiegelt immer die gesellschaftlichen Verhältnisse wider, und diese sind vielfältigen, oft widersprüchlichen Einflüssen ausgesetzt; der Wandel findet oft wenig kontinuierlich statt. Auch dem österreichischen Unterrichtswesen blieb eine ruhige, fortschreitende Entwicklung versagt, es erlebte lange Phasen des Stillstands, oft abgelöst durch solche radikaler Umbrüche und Musterwechsel[ii], die – früher wie heute – unter dem Druck der politischen Verhältnisse nicht die Zeit zu haben scheinen, das Bestehende nach Bewährtem zu befragen.
Seit dem Mittelalter ist die Geschichte des Bildungswesens europaweit gekennzeichnet durch Gegensätze (kirchliche – weltliche Ansprüche, Reformation – Gegenreformation), sie führte durch die Aufklärung des 18. In den Liberalismus des 19. Jahrhunderts. Nun wurde auch die Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des Kindes zu einem gesellschaftlichen Thema.
All diese Entwicklungen, Einflüsse und Erkenntnisse fanden ihren Niederschlag in der Schulgesetzgebung und schließlich im Reichsvolksschulgesetz von 1869, das die Schulangelegenheiten auf dieser Ebene im Wesentlichen bis 1962 bestimmte,– die Bedeutung der Lehrperson war lange vor der Hattie-Studie offenbar, ihre Bildung und daraus resultierende Haltung gerade deshalb nicht weniger umstritten – vornehmlich auch in der Lehrerbildung.
[i] Enzyklopädisches Handbuch der Pädagogik, 1909, zitiert nach Gernert, 1991, S. 17
[ii] Radits, 2007, S. 9