Abstract
In der hochschulischen Lehre werden im Rahmen des Unterrichts immer wieder Werke fremder Urheber eingesetzt. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob und in welchem Umfang Bilder, Literaturzitate und Filme verwendet werden dürfen.
Dazu werden zunächst wichtige Begriffe aus dem Urheberrecht näher erläutert, um dann in Verbindung mit höchstgerichtlichen Entscheidungen dieser Frage für Vorträge und Handouts nachzugehen.
Darüber hinaus beschäftigt sich der Beitrag auch mit dem Recht auf das eigene Bild, welches relevant ist bei der Frage, ob Fotos fremder Personen für eigene Zwecke verwendet werden dürfen.
Schließlich wird noch das Thema "Framing" behandelt, wobei es um die Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten Werkes in eine eigene Internetseite geht.